Steuerliche Aspekte

Die Evonik Stiftung ist offiziell als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Ein
finanzielles Engagement für die Stiftung kann deshalb mit erheblichen steuerlichen
Vorteilen verbunden sein. Ihre Spende und/oder Zustiftung kann gegen Vorlage einer
Zuwendungsbestätigung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht
werden.

Wichtiger Hinweis:

Alle genannten Informationen und Hinweise sind von allgemeiner Form. Die Beratung
durch Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt kann dadurch nicht ersetzt werden.