Evonik Stiftung

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Stipendienvergabe

Vergabekriterien

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Bewerber die angestrebte wissenschaftliche Ausbildung nicht durch eigene Mittel, Zuschüsse der Eltern oder Dritter ausreichend finanzieren kann und staatliche Förderungsmöglichkeiten wie BaföG ausgeschöpft sind. Darüber hinaus berücksichtigt die Evonik Stiftung auch Studierende, die durch exzellente Studienleistungen und außergewöhnliche Forschungsvorhaben auf sich aufmerksam machen.

Alle Antragsteller müssen in ihrem Studienverlauf auf überdurchschnittliche Anlagen und Leistungen verweisen können, so dass die begründete Aussicht auf einen erfolgreichen Studienabschluss besteht. Deshalb beginnt die Förderung im Allgemeinen erst, wenn bereits eine Beurteilung der Leistungen des Bewerbers möglich ist – bei längeren Studiengängen in der Regel nach dem Vordiplom bzw. nach Erreichen des Bachelor Degree.

Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Stipendiaten gefördert werden, orientiert sich am jeweiligen Forschungsvorhaben. In der Regel ist folgende Förderungsdauer bzw. folgender Förderungsumfang üblich:

  • Diplomarbeiten: sechs Monate, 250 - 400 €/Monat
  • Auslandssemester: sechs Monate, 400 - 600 €/Monat
  • Promotionen: zwei Jahre (Option auf Verlängerung), 1.050 €/Monat
  • Post-doc-Studien: ein Jahr, 1000 - 1500 €/Monat

Mit der Vergabe eines Stipendiums ist kein Anspruch auf eine eventuelle Verlängerung der Förderungsdauer verbunden. In Einzelfällen besteht diese Möglichkeit jedoch.

Verpflichtungen aller Stipendiaten

Alle Stipendiaten der Evonik Stiftung sind verpflichtet, die Förderungsmittel ausschließlich für ihre Studien bzw. die Aus- oder Fortbildung zu verwenden. Zudem sollten diese in einem angemessenen Zeitraum zu guten Ergebnissen kommen. Die Förderung kann nur dann weitergeführt werden, wenn der Stipendiat am Ende eines jeden Förderungsabschnitts oder zu einem vorher mit der Geschäftsführung der Stiftung vereinbarten Termin unaufgefordert einen schriftlichen Bericht über den abgelaufenen Studien- bzw. Ausbildungsabschnitt – inklusive eventueller Leistungsnachweise, Dozenten-Gutachten und der voraussichtlichen weiteren Studiendauer – vorlegt (in der Regel alle sechs Monate).

Der Stipendiat muss die Evonik Stiftung umgehend informieren, wenn sich seine finanzielle Situation ändert oder der Studien- bzw. Ausbildungsschwerpunkt verschiebt.

Nach Beendigung des Studiums oder Lehrgangs sind der Stiftung zudem ein Abschlussbericht und eine Kopie der Prüfungszeugnisse, Diplomarbeit oder Dissertation vorzulegen.

Weitere Verpflichtungen des Stipendiaten gegenüber der Evonik Stiftung oder der Evonik Degussa GmbH bestehen nicht.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren zur Stipendienvergabe umfasst drei Schritte...mehr

 

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