Evonik Stiftung

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Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren zur Stipendienvergabe umfasst drei Schritte:

 

 

Schritt I

 

Die Geschäftsführung der Evonik Stiftung prüft die eingehenden Anträge gemeinsam mit ausgewählten Gutachtern für die jeweiligen Fachgebiete. Auf dieser Basis entscheidet sie, welche Anträge von der Evonik Stiftung prinzipiell gefördert werden können. Alle Bewerber erhalten kurzfristig nach Eingang ihrer Unterlagen eine erste Rückmeldung der Evonik Stiftung.

Es können nur solche Anträge ausgewählt werden, die sich auf die jährlich festgelegten Schwerpunkte beziehen. Ohne einen offensichtlichen Bezug der eingereichten Arbeiten zu diesen Schwerpunkten können Anträge nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung durch die Evonik Stiftung erfüllen, erhalten anschließend einen Fragebogen zu Familien- und Einkommensverhältnissen, der Finanzierung des Studiums bzw. der Ausbildung sowie den bisherigen Studien- und Ausbildungsschwerpunkten. Darüber hinaus bittet die Stiftung um einen Arbeitsplan sowie zwei Referenzen (dies können zum Beispiel die jeweiligen Universitätsprofessoren sein), die in einem Gutachten die Bewerber und die jeweiligen Forschungsvorhaben fachkompetent beurteilen können.

 

 

Schritt II

 

Mit Hilfe dieser Informationen trifft die Stiftung eine zweite Auswahl unter den Antragstellern und lädt die besten Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein: Im Rahmen eines Bewerbertages hat jeder Kandidat die Möglichkeit, sein Forschungsvorhaben Vertretern der Stiftung zu präsentieren.

 

 

Schritt III

 

Anschließend verfasst die Geschäftsführung der Stiftung ein Gutachten zu den ausgewählten Anträgen. Diese werden dem Stiftungsvorstand vorgestellt, der abschließend entscheidet, welche Bewerber gefördert werden.

Die Förderung
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Die Evonik Stiftung setzt auf gezielte Förderung...mehr


 

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